Ist Ihr Facebook Auftritt legal? Wichtige Tipps und Tricks!

Letzte Bearbeitung: 7. November 2022 | meaitservices

Rechtliche Grundlagen für Social Media

Facebook ist für Unternehmen eine hervorragende Plattform, um kostengünstig Neukunden und Fans zu gewinnen. Allerdings müssen Sie als Unternehmen auf einige Gesetze und Vorschriften achten, wenn Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchten. Sie erhalten in diesem Beitrag wichtige Tipps und Tricks, damit Sie nicht mit den Facebook-Richtlinien oder gesetzlichen Rahmenbedingungen in Konflikt kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Erfüllen Sie die Facebook-Richtlinien?

Im ersten Schritt sollten sie auf Facebook überprüfen, ob Ihre Seite und Beiträge den Richtlinien der Social Media Plattform entsprechen. Weist Ihre Unternehmensseite auf Facebook kleine Ungenauigkeiten auf, welche gegen geltende Gesetze verstoßen, müssen diese zuerst erkannt und dann gemeldet werden. Wenn Sie dagegen gegen die Plattform-Richtlinien von Facebook verstoßen, kann es schnell passieren, dass Ihre Seite gesperrt wird. Das Beispiel Facebook zeigt, dass viele Unternehmen diese Vorschriften nicht ernst genug nehmen. Beispielsweise definiert Facebook ganz klar, dass eine Seite Privatpersonen nicht direkt anschreiben darf (Abschnitt 3.1, 3.9 der Facebook-Richtlinien). Dies gilt auch explizit für Gewinnspiele. Das heißt, selbst wenn sie ein Gewinnspiel vollständig im Rahmen der Facebook-Richtlinien durchführen, dürfen Sie Ihre Gewinner nicht per Direktnachricht verständigen. Ähnliche Fallstricke gibt es auch bei der Benutzung von Instagram, Twitter, und weiteren Social Media Plattformen. Da diese Regelungen nicht einheitlich sind, muss dabei immer auf den speziellen Fall eingegangen werden.

Auf Facebook und Co. gilt die Impressums-Pflicht!

Genau wie Ihre Webseite, benötigt auch Ihre Unternehmensseite in den sozialen Netzwerken ein vollständiges Impressum. Dieses muss der aktuell gültigen Impressums-Pflicht entsprechen. Hierbei müssen Sie Ihr Impressum aber nicht zwangsläufig direkt auf z.B. Facebook eintragen. Dieses Vorgehen wäre zwar grundsätzlich das “Beste”, da für potenzielle Interessierten am schnellsten verfügbar. Um den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, reichen auch andere Methoden.

Impressum auf externer Seite?

Die einfachste Lösung ist eine Verlinkung Ihres WebsiteImpressums in den sozialen Netzwerken. Hierbei gilt die 2-Klick-Regel: Wenn Ihre potenziellen Kunden Ihr Impressum in zwei Klicks (der erste Klick zur Webseite, der zweite Klick zum Impressum) erreichen können, gilt die Pflicht üblicherweise als erfüllt. Wenn Sie also direkt auf Ihrer Website eine Verlinkung zum Impressum haben, reicht es aus, Ihre Webseite zu verlinken. Alle nötigen Informationen zur Impressumsangabe sowie konkrete Beispielen finden Sie auf der Webseite der WKO.

Bilder auf Facebook posten. Was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich ist das hochladen von Bildern auf Facebook immer eine heikle Angelegenheit. Das liegt daran, dass Sie alle Rechte, die übertragen werden können, auch an Facebook übertragen. Wenn Sie nun selbst gemachte Bilder und Grafiken hochladen, auf denen keine Personen erkennbar sind, ist dies kein großes Problem; Sie “schenken” Facebook nur einen Teil Ihrer Arbeit und Kreativität.

Bildrechte auf Facebook

Schwieriger ist die Angelegenheit, wenn in Ihren Beiträgen Bilder oder Werke von anderen Personen erkennbar sind, oder wenn Sie Bilder von Dritten online stellen möchten. Falls Sie wirklich derartige Beiträge posten, empfehlen wir dringend, dass Sie sich die explizite Erlaubnis der entsprechenden Person (Urheber, Person auf dem Bild) einholen und diese sicher aufbewahren.

Sollten Sie Bilder aus dem Internet verwenden, empfehlen wir, dass Sie auf lizenzierte Bilder zurückgreifen. Auf Google können Sie beispielsweise in der Bildersuche unter “Tools”->”Nutzungsrechte” Bilder auswählen, die kommerziell frei verfügbar sind.

Zusätzlich gibt es zahlreiche Anbieter, die Bilder und Grafiken zur freien Nutzung für verhältnismäßig kostengünstige Preise online zur Verfügung stellen. Ob und wie Sie die Urheber des Bildes angeben müssen, ist hierbei von Lizenz zu Lizenz und teilweise von Urheber zu Urheber unterschiedlich.

Die eigene Website als Alternative

Sollten Sie eine eigene Webseite besitzen, bietet sich aus vielerlei Hinsicht an, Bilder in Beiträgen oder Galerien einzubinden und einen Link auf Facebook zu posten. Dies bietet für Sie und Ihr Unternehmen einige Vorteile: Sie können ein Vorschau-Bild auswählen, das zwar auf Facebook angezeigt wird, für das Sie aber keine Rechte an Facebook abtreten müssen.

Sie allein kontrollieren dabei, was mit dem Bild passiert. Es reicht dabei eine Zustimmung der betroffenen Person zum Teilen auf Ihrer Webseite.

Dadurch erhöhen Sie den Verkehr auf Ihrer eigenen Website und Interessenten erhalten direkt weitere Informationen zu Ihrem Unternehmen.

SEO-Basics: Interne Verlinkungen

Durch den höheren Verkehr auf Ihrer Webseite ergeben sich auch Vorteile für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Sie werden so besser bei Google und Co. gefunden. Sollten Sie sich für dieses Thema interessieren, haben wir für Sie den Ablauf einer Suchmaschinenoptimierung sowie eine kompakte SEO-Checkliste um erste Erfolge zu erzielen erstellt.

Fazit: soziale Netzwerke haben Ihre Tücken

Auch wenn Ihnen Social Media zahlreiche Vorteile in Kundenakquise und Kundenbindung bietet, gibt es doch einige Fallen in der Betreuung Ihrer Social Media Konten. Wenn Sie diese Fallen ignorieren, kann es für Unternehmen sehr schnell teuer werden. Wenn Sie diese Regeln aber befolgen, ist Facebook eine sehr gute Plattform um Ihr Unternehmen noch erfolgreicher aufzustellen und Neukunden zu gewinnen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Natürlich sind wir auch auf diversen Social Media Plattformen vertreten: