Förder-Aktion der WKO 2019
Letzte Bearbeitung: 5. März 2021 | meaitservices
Wenn sie ein aktives Mitglied des Landesgremiums des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels sind, können Sie eine Förderung von der Wirtschaftskammer beantragen.
Was wird gefördert?
- Weiterbildungskurse, sowohl für Sie, als auch für Ihre Angestellten und Lehrlinge
- Website-Umbau oder Neugestaltung
- Webshop-Umbau oder Neugestaltung
- Anschaffung von Firmen-Werbemitteln
- Messeauftritte
- Rechtsberatung zur Internet-Präsenz
Wie viel wird gefördert?
Die WKO fördert 50%, maximal aber 500€ Ihrer Netto-Aufwände. Sollten Sie ein steirisches Unternehmen beschäftigen, erhalten Sie einen zusätzlichen Steiermark-Bonus in Höhe von 10% (maximal weitere 50€).
Was benötige ich?
Sofern Sie die Anforderungen erfüllen, benötigen Sie:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Eine Rechnung für die Maßnahme
- Den zugehörigen Zahlungsnachweis
- Eine Dokumentation der Maßnahme (beispielsweise ein Screenshot der Website
- Ihre Kontodaten
Sollten Sie ein Interesse an der Förderung haben, sind wir Ihnen natürlich sehr gerne bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen, sowie bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Website- und Webshop-Gestaltung behilflich.