Datenschutz & Impressum auf Websites

Letzte Bearbeitung: 13. Oktober 2025 | meaitservices

Was rechtlich beachtet werden muss – kompakt erklärt

Eine Website ist heute mehr als nur eine digitale Visitenkarte. Sie ist Kommunikationsmittel, Werbefläche und oft auch Verkaufsplattform. Damit geht Verantwortung einher – vor allem, wenn es um rechtliche Vorgaben wie Datenschutz, Impressum und weitere rechtliche Dokumente geht.

Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick, worauf Website-Betreiberinnen und -Betreiber in Österreich achten müssen.

Datenschutz – Schutz persönlicher Informationen

Was bedeutet Datenschutz?

Datenschutz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten – also Informationen, mit denen eine Person identifiziert werden kann, etwa Name, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse.
In Österreich gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit dem Datenschutzgesetz (DSG). Ziel ist es, die Privatsphäre zu schützen und sicherzustellen, dass Daten nur rechtmäßig verarbeitet werden.

Wann wird eine Datenschutzerklärung benötigt?

Kurz gesagt: fast immer.
Sobald eine Website personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Datenschutzerklärung erforderlich. Das betrifft zum Beispiel:

  • Kontaktformulare oder Newsletter-Anmeldungen
  • Analyse-Tools wie Google Analytics oder Matomo
  • Social-Media-Plugins (z. B. „Gefällt mir“-Button)
  • Online-Shops oder Login-Bereiche

Selbst eine einfache Website mit Kontaktformular fällt darunter.

Was muss in einer Datenschutzerklärung stehen?

Eine Datenschutzerklärung soll klar und verständlich beschreiben,

  • wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist (Name, Kontaktadresse),
  • welche Daten verarbeitet werden (z. B. IP-Adresse, Kontaktangaben),
  • zu welchem Zweck (z. B. Beantwortung von Anfragen, Analyse des Nutzerverhaltens),
  • auf welcher Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse),
  • wer Zugriff auf die Daten hat (z. B. Hostinganbieter, Dienstleister),
  • wie lange die Daten gespeichert werden,
  • welche Rechte betroffene Personen haben (z. B. Auskunft, Löschung, Widerruf),
  • und wo Beschwerde eingereicht werden kann (Datenschutzbehörde).

Die Erklärung muss auf der gesamten Seite leicht auffindbar sein – daher befindet sie sich meist im Footer.

Cookies, Drittanbieter & Einwilligungen

Cookies speichern Informationen im Browser. Manche sind technisch notwendig (z. B. für den Warenkorb), andere dienen Analyse- oder Marketingzwecken.

Das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) schreibt vor:
Nicht notwendige Cookies dürfen erst nach ausdrücklicher Einwilligung gesetzt werden.

Ein Cookie-Banner muss daher:

  • über alle eingesetzten Cookies informieren,
  • eine echte Wahl bieten („Alle akzeptieren“ und „Nur notwendige Cookies“),
  • Einwilligungen nachweisbar speichern,
  • und die Widerrufsmöglichkeit sicherstellen.

Vor der Zustimmung dürfen keine Tracking-Cookies geladen werden.

Zusätzlich muss auch darauf geachtet werden, dass Drittanbieter nicht vor der Einwilligung geladen werden. Drittanbieter sind alle Aufrufe von Inhalten welche von anderen Seiten eingeladen werden, wie bspw. YouTube, Google Maps usw.

Hier werden zwar oft die jeweiligen Cookies dazu ordnungsgemäß blockiert, die Aufrufe der URL selbst jedoch nicht, was jedoch genauso berücksichtigt werden muss.

Impressum – Transparenz ist Pflicht

Wozu dient das Impressum?

Das Impressum (auch Offenlegung genannt) zeigt, wer hinter der Website steht.
Es schafft Vertrauen und ist gesetzlich vorgeschrieben – u. a. durch das E-Commerce-Gesetz (ECG) und das Mediengesetz (MedienG).

Wer braucht ein Impressum?

Ein Impressum ist Pflicht für:

  • Unternehmen und Selbstständige
  • Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Blogs oder Seiten mit Werbung oder redaktionellen Inhalten

Nur rein private Websites ohne Einnahmen oder Werbung sind ausgenommen.

Welche Angaben gehören hinein?

Je nach Art des Betreibers sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name oder Firmenname
  • Adresse (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Firmenbuchnummer und -gericht (sofern vorhanden)
  • UID-Nummer (falls vorhanden)
  • Kammerzugehörigkeit und Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen
  • Unternehmensgegenstand
  • ggf. Offenlegung nach Mediengesetz (bei journalistischen Inhalten)

Einen guten Überblick was im eigenen Impressum stehen soll, bietet die Broschüre der WKO.

Das Impressum muss leicht und direkt erreichbar sein – idealerweise über einen Footer-Link mit der Bezeichnung „Impressum“ oder „Offenlegung“.

Weitere rechtliche Aspekte – kurz erklärt

Neben Datenschutz und Impressum können, je nach Website-Typ, weitere rechtliche Texte notwendig oder zumindest sinnvoll sein:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen Anbieter und Kundschaft – z. B. bei Webshops oder wiederkehrenden Dienstleistungen.
Sie sind nicht zwingend vorgeschrieben, bieten aber Rechtssicherheit.
Wichtig ist, dass sie vor Vertragsabschluss einsehbar sind und vom Kunden akzeptiert werden (z. B. durch Checkbox im Bestellprozess).

Widerrufsbelehrung

Pflicht für Verbrauchergeschäfte im Fernabsatz (z. B. Online-Shops).
Sie informiert darüber, wie Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können.
Fehlt sie, kann der Widerruf auch nach Ablauf dieser Frist noch geltend gemacht werden.

Disclaimer, Haftungsausschluss & Urheberrechtshinweise

Solche Texte sind ergänzend, aber kein Ersatz für gesetzliche Pflichtangaben.
Sie können z. B. darauf hinweisen, dass externe Links sorgfältig geprüft, aber nicht dauerhaft überwacht werden.

Sie sind sich dennoch unsicher, ob Ihr Internetauftritt (Website, Webshop) Datenschutzkonform ist?

Nutzen Sie unsere kostenlosen DSGVO Website Check um einen ersten Überblick zu erhalten.

Oder Sie schreiben uns an office@mea-it.services oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir beraten Sie gerne!