Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Barrierefreiheitsgesetz für Websites bedeutet

Letzte Bearbeitung: 20. Juni 2025 | meaitservices

♿️🌐 Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich in Kraft – und bringt klare Regeln für digitale Barrierefreiheit. Für viele Unternehmen, insbesondere im E-Commerce, bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit dem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen.

BaFG - Barrierefreiheitsgesetz ab 28.06.2025. Was bedeutet das für Websites?

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Das BaFG setzt die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act in nationales Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein – also so, dass sie auch mit Screenreadern, Tastatursteuerung oder anderen unterstützenden Technologien nutzbar sind. Darüber haben wir bereits in unserem Blogbeitrag “Barrierefreiheit im Web: Worauf es ankommt und wer betroffen ist” gesprochen.

 Für mehr Informationen, können Sie die Website der WKO besuchen: Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft vor allem private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten – dazu zählen:

  • Webshops & Buchungsplattformen
  • Banking- und Finanzdienste
  • E-Books, Messenger-Apps und mobile Apps
  • Selbstbedienungsterminals, wie z. B. Ticket- oder Bankautomaten

Die Anforderungen gelten für neu entwickelte Angebote ab dem Stichtag. Bestehende Systeme, die weiterhin wesentlich verändert oder erweitert werden, müssen ebenfalls angepasst werden. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind derzeit ausgenommen – eine Umsetzung wird aber empfohlen.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA) entsprechen. Das betrifft u. a.:

  • Lesbare, kontrastreiche Texte
  • Bedienung über Tastatur und Screenreader
  • Alternativtexte für Bilder und Medien
  • Klare Struktur und Navigationshilfen
  • Verzicht auf blinkende, ablenkende Elemente

Barrierefreiheit wird somit Teil der Nutzerfreundlichkeit und des Qualitätsstandards. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, verbessert nicht nur die Compliance, sondern auch die eigene Reichweite – denn barrierefreie Websites sind strukturell schon suchmaschinenoptimiert.

Barrierefreiheit als Chance

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – sie schafft auch echten Mehrwert:

  • Größere Zielgruppe: Barrierefreie Websites sind für mehr Menschen nutzbar – ältere Nutzer:innen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder schlicht alle, die eine klare Struktur und einfache Bedienung schätzen.
  • Besseres SEO: Klare Strukturen und sinnvolle Texte helfen auch Suchmaschinen bei der Indexierung.
  • Positives Image: Unternehmen zeigen Verantwortung und Offenheit – und stärken so Vertrauen bei Kund:innen.

Was ist jetzt zu tun?

  • Bestehende Websites & Onlineshops auf Barrierefreiheit prüfen
  • Neue Projekte gleich barrierefrei planen
  • Schulungen und Sensibilisierung im Team fördern
  • Wenn nötig, professionelle Unterstützung einholen

Fazit

Webentwicklung von mea IT Services

Das Barrierefreiheitsgesetz bringt neue Anforderungen – aber auch viele Chancen für digitale Angebote. Wer jetzt handelt, sorgt für rechtliche Sicherheit, verbessert die User Experience und zeigt soziale Verantwortung.

Sie möchten wissen, ob Ihre Website barrierefrei ist oder wie Sie gesetzeskonform werden? Wir beraten Sie gerne – technisch, strategisch und mit Fokus auf eine nachhaltige Lösung.