NIS2-Beratung für Unternehmen in Österreich
Informationssicherheit
praxisnah umsetzen

NISG 2026: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
NISG 2026: Neue Regelungen
Das NISG 2026 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits als wesentliche oder wichtige Einrichtung erfasst sind, beginnt damit auch die Frist für die Registrierung. Gleichzeitig entstehen Anforderungen an die Unternehmensleitung, das Risikomanagement, die Behandlung von Sicherheitsvorfällen, Lieferantenbeziehungen und die nachvollziehbare Dokumentation.
NIS2 ist deshalb nicht nur ein IT-Projekt. Die Umsetzung betrifft auch Verantwortlichkeiten, Prozesse, Mitarbeiter, Dienstleister und unternehmerische Entscheidungen.
1. Oktober 2026
Wesentliche Bestimmungen des NISG 2026 treten in Kraft.
Bis grundsätzlich 31. Dezember 2026
Registrierung bereits erfasster Einrichtungen.
Danach
Maßnahmen umsetzen, Zuständigkeiten festlegen und Nachweise aufbauen.
Innerhalb von grundsätzlich zwölf Monaten
Erste Selbstdeklaration nach Beginn der Registrierungspflicht.
Die Zeitangaben entsprechen dem derzeit veröffentlichten Gesetzesstand. NISG 2026 im RIS, Registrierung nach § 29, Verantwortung der Geschäftsleitung nach § 31.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Ob Ihr Unternehmen unter das NISG 2026 fällt, hängt unter anderem von Branche, Unternehmensgröße, angebotenen Leistungen und möglichen Sonderregelungen ab. Erfasst werden vor allem mittlere und größere Einrichtungen in den gesetzlich definierten Sektoren.
Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein – beispielsweise aufgrund einer besonderen Einstufung oder weil Kunden und Auftraggeber höhere Sicherheitsanforderungen an ihre Lieferanten stellen.
Direkt betroffen
Ihr Unternehmen könnte als wesentliche oder wichtige Einrichtung registrierungs-, umsetzungs- und nachweispflichtig sein.
Indirekt betroffen
Kunden, Konzerne oder öffentliche Auftraggeber können NIS2-bezogene Sicherheitsanforderungen vertraglich an Lieferanten und IT-Dienstleister weitergeben.
Unsere Einschätzung dient der technischen und organisatorischen Orientierung. Eine verbindliche rechtliche Einstufung ist Rechtsberatern oder den zuständigen Stellen vorbehalten.

Unsere NIS2-Beratung enthält
Ersteinschätzung
Wir ordnen gemeinsam ein, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen relevant sein könnten und wo weiterer Klärungsbedarf besteht.
Standortbestimmung
Bestehende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen werden strukturiert aufgenommen und bewertet.
Priorisierte Roadmap
Sie erhalten einen verständlichen Maßnahmenplan mit Prioritäten, Verantwortlichkeiten und sinnvollen nächsten Schritten.
Unterstützung bei der Umsetzung
Auf Wunsch begleiten wir die technische und organisatorische Umsetzung – abgestimmt auf Ihre internen Ressourcen und vorhandenen Dienstleister.
Dokumentation und Nachweise
Maßnahmen, Entscheidungen und Verantwortlichkeiten werden so aufgebaut, dass sie nachvollziehbar und laufend pflegbar sind.
Sensibilisierung und Schulung
Geschäftsleitung und Mitarbeiter werden verständlich über Verantwortlichkeiten, Cyberrisiken und richtiges Verhalten informiert.
6 Schritte zur NIS2-Roadmap
1. Erstgespräch
Wir klären Ausgangslage, Unternehmensstruktur, bestehende Sicherheitsmaßnahmen und Ihre wichtigsten Fragen.
2. Scope und Betroffenheit
Gemeinsam grenzen wir relevante Standorte, Systeme, Leistungen, Verantwortlichkeiten und Lieferantenbeziehungen ein.
3. Ist-Aufnahme und Gap-Analyse
Wir vergleichen den vorhandenen Sicherheitsstand mit den relevanten technischen und organisatorischen Anforderungen.
4. Maßnahmen und Prioritäten
Die Ergebnisse werden in eine verständliche Roadmap überführt – mit schnellen Verbesserungen, mittelfristigen Maßnahmen und strategischen Aufgaben.
5. Umsetzung und Begleitung
Wir unterstützen bei der Einführung der vereinbarten Maßnahmen und koordinieren bei Bedarf interne Ansprechpartner, IT-Dienstleister und weitere Spezialisten.
6. Wirksamkeit und Weiterentwicklung
Sicherheitsmaßnahmen werden nicht nur eingeführt, sondern regelmäßig überprüft und an neue Risiken sowie Veränderungen im Unternehmen angepasst.

Von Basis zu ISO/IEC 27001
Nicht jedes Unternehmen beginnt am gleichen Punkt. Deshalb bauen wir die Zusammenarbeit in nachvollziehbaren Entwicklungsstufen auf.
Stufe 1: Basissicherheit
Wichtige Systeme und Informationen erfassen, sichere Zugänge schaffen, Mehrfaktor-Authentifizierung einsetzen, Updates organisieren und funktionierende Datensicherungen gewährleisten.
Stufe 2: Strukturierte NIS2-Umsetzung
Risiken bewerten, Verantwortlichkeiten festlegen, Melde- und Notfallprozesse aufbauen, Lieferanten einbeziehen und geeignete Nachweise führen.
Stufe 3: Informationssicherheitsmanagement
Sicherheitsmaßnahmen werden als wiederkehrender Managementprozess organisiert, überprüft und kontinuierlich verbessert.
Stufe 4: Vorbereitung auf ISO/IEC 27001
Wenn eine Zertifizierung angestrebt wird, unterstützen wir beim Aufbau und bei der Vorbereitung des Informationssicherheitsmanagementsystems. Die eigentliche Zertifizierung erfolgt durch eine unabhängige akkreditierte Zertifizierungsstelle.
NIS2-Themen unserer Beratung

Mit dem NIS2-Schnellcheck starten
Der NIS2-Schnellcheck
Der kostenlose 25-Punkte-Schnellcheck auf nis2-beratung.at ermöglicht eine erste strukturierte Orientierung. Sie erhalten eine verständliche Übersicht über bereits vorhandene Maßnahmen und mögliche Handlungsfelder.
Für Unternehmen, die eine detailliertere Analyse wünschen, bieten wir nach einer persönlichen Kontaktaufnahme eine vertiefende 50-Punkte-Betrachtung an. Dabei können Verantwortlichkeiten, vorhandene Nachweise, konkrete Schwachstellen und sinnvolle Prioritäten genauer besprochen werden.

Ihr Ansprechpartner
Michael Ulm begleitet Unternehmen dabei, komplexe Anforderungen der Informationssicherheit in verständliche und umsetzbare Arbeitspakete zu übersetzen. Dabei verbindet er strategische Beratung mit technischer Praxiserfahrung.
Auf Wunsch koordiniert er die Umsetzung gemeinsam mit internen Verantwortlichen, bestehenden IT-Dienstleistern, Rechtsberatern und unabhängigen Prüf- oder Zertifizierungsstellen.

Klare Rollen schaffen Sicherheit
Wir unterstützen Sie bei der technischen und organisatorischen Standortbestimmung, der Entwicklung einer Roadmap, der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, der Dokumentation und der Sensibilisierung von Mitarbeitern und Geschäftsleitung.
Eine verbindliche rechtliche Bewertung, eine unabhängige Prüfung nach dem NISG 2026 oder eine ISO/IEC-27001-Zertifizierung erfolgt durch die jeweils dazu befugten Rechtsberater, Prüfstellen oder Zertifizierungsorganisationen.
Häufig gestellte Fragen
In unseren FAQs beantworten wir die häufigsten Fragen zur NIS2 – für alles Weitere sind wir gerne persönlich für Sie da.
NIS2 ist die europäische Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit. Das NISG 2026 setzt die Vorgaben in österreichisches Recht um.
Das hängt unter anderem von Branche, Größe, angebotenen Leistungen und möglichen Sonderregelungen ab. Im Erstgespräch können wir eine erste Einordnung vornehmen. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung erfolgt bei Bedarf durch entsprechend befugte Stellen.
Dabei wird der vorhandene Sicherheitsstand strukturiert aufgenommen und mit den relevanten Anforderungen verglichen. Das Ergebnis bildet die Grundlage für eine priorisierte Roadmap.
Nein. Ein wirksames Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 kann viele Anforderungen unterstützen. Die konkrete NIS2-Betroffenheit und Erfüllung müssen trotzdem gesondert betrachtet werden.
Nein. Wir beraten und begleiten bei Vorbereitung und Umsetzung. Unabhängige Prüfungen oder Zertifizierungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Stellen.
Er bietet eine verständliche erste Standortbestimmung und zeigt, in welchen Bereichen bereits Maßnahmen vorhanden sind und wo möglicherweise Handlungsbedarf besteht.
Am Anfang steht ein unverbindliches Gespräch. Dabei klären wir Ausgangslage, Zielsetzung, Dringlichkeit und den sinnvollsten nächsten Schritt.


