ChatGPT für Texte, Microsoft Copilot im Büroalltag, KI-generierte Bilder für das Marketing oder ein Chatbot auf der eigenen Website: Künstliche Intelligenz ist mittlerweile in vielen Unternehmen angekommen.
Doch mit den Möglichkeiten wachsen auch die Anforderungen. Wie wichtig ein bewusster Umgang mit KI und eine sorgfältige Kontrolle der Ergebnisse sind, haben wir bereits in unserem Beitrag „KI im Arbeitsalltag: Große Chancen, kleine Details und gefährliche Stolperfallen“ gezeigt.
Neben diesen praktischen Herausforderungen spielt jedoch auch der rechtliche Rahmen eine immer größere Rolle. Der EU AI Act, auf Deutsch auch KI-Verordnung genannt, schafft erstmals einen umfassenden europäischen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz.
Dabei betrifft die Verordnung nicht nur Unternehmen, die selbst KI-Systeme entwickeln. Auch wer bestehende KI-Lösungen im Unternehmen einsetzt, kann bestimmte Vorgaben beachten müssen.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Welche Anwendungen sind betroffen und was sollte jetzt überprüft werden?
Stand: August 2026

Was ist der EU AI Act?
Der AI Act ist eine EU-Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Die einzelnen Regelungen treten schrittweise in Kraft.
Dabei verfolgt die EU einen risikobasierten Ansatz: Je größer das mögliche Risiko einer KI-Anwendung für Menschen, Sicherheit oder Grundrechte ist, desto strenger sind die Anforderungen.
Für Unternehmen ist daher weniger die Frage entscheidend, ob sie KI nutzen, sondern vielmehr wofür.
Ein KI-Tool, das bei der Formulierung eines Social-Media-Beitrags unterstützt, wird beispielsweise anders bewertet als ein System, das Bewerber automatisch beurteilt oder auswählt.
Betrifft der AI Act auch Unternehmen, die keine KI entwickeln?
Ja, das kann der Fall sein.
Unternehmen können bereits betroffen sein, wenn sie KI-Systeme im eigenen Arbeitsalltag einsetzen, beispielsweise für:
- Texte und Übersetzungen
- Bilder und Marketinginhalte
- Kundenservice und Chatbots
- Datenanalysen
- Recruiting und Personalmanagement
- Funktionen innerhalb bestehender Software
Welche Vorgaben gelten, hängt vom jeweiligen System und seinem Verwendungszweck ab.
Welche KI-Anwendungen sind besonders relevant?
Bestimmte KI-Anwendungen sind nach dem AI Act grundsätzlich verboten. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Formen manipulativer KI, Social Scoring oder bestimmte Anwendungen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Daneben gibt es sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu können unter anderem KI-Anwendungen im Personalbereich, in der Bildung, bei Kreditwürdigkeitsprüfungen oder in kritischer Infrastruktur gehören.
Für solche Systeme gelten besonders umfangreiche Anforderungen. Die entsprechenden Regelungen treten allerdings schrittweise in Kraft.
Für viele Unternehmen sind aktuell vor allem zwei andere Themen wichtig: Transparenz und KI-Kompetenz.
Artikel 50: Transparenz beim Einsatz von KI
Seit August 2026 gelten wichtige Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Acts.
Vereinfacht gesagt regelt dieser Artikel, wann Menschen darüber informiert werden müssen, dass sie mit einem KI-System interagieren oder mit KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten konfrontiert werden.
Das kann beispielsweise bei einem KI-Chatbot auf einer Website relevant sein. Nutzer sollten erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren.
Auch für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten Vorgaben. Besonders relevant sind beispielsweise Deepfakes oder bestimmte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Wichtig: Der AI Act bedeutet nicht, dass automatisch jeder mit ChatGPT geschriebene Text oder jedes KI-generierte Bild mit „KI-generiert“ gekennzeichnet werden muss. Entscheidend ist immer der konkrete Anwendungsfall.
KI-Kompetenz: Auch Mitarbeitende müssen vorbereitet sein
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte KI-Kompetenz oder „AI Literacy“.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sollen dafür sorgen, dass Mitarbeitende über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit diesen Systemen verfügen.
Das kann auch ganz alltägliche Anwendungen betreffen. Nutzen Mitarbeitende beispielsweise ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen, sollten sie wissen, dass KI falsche oder frei erfundene Informationen liefern kann.
Eine bestimmte verpflichtende Standardschulung oder ein spezielles Zertifikat ist dabei nicht vorgeschrieben.
Je nach Unternehmen können beispielsweise interne Schulungen, Leitfäden oder klare Regeln für den Umgang mit KI sinnvoll sein.
Wichtige Themen sind unter anderem:
- Welche KI-Tools dürfen verwendet werden?
- Welche Daten dürfen eingegeben werden?
- Welche Ergebnisse müssen kontrolliert werden?
- Wie wird mit vertraulichen Informationen umgegangen?
- Wann können Transparenzpflichten entstehen?
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Der AI Act bedeutet nicht, dass Unternehmen auf KI verzichten müssen. Vielmehr geht es darum, KI bewusst und nachvollziehbar einzusetzen.
Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme:
1. KI-Anwendungen erfassen
Welche KI-Systeme werden im Unternehmen bereits verwendet?
Dabei sollten auch Tools berücksichtigt werden, die Mitarbeitende eigenständig nutzen.
2. Einsatzbereiche dokumentieren
Anschließend sollte festgehalten werden, wofür die einzelnen Anwendungen verwendet werden.
Zum Beispiel:
ChatGPT – Marketing – Unterstützung bei Textentwürfen
oder
KI-Recruiting-Tool – Personalabteilung – Bewertung von Bewerbungen
3. Risiken prüfen
Besonders genau sollten Anwendungen betrachtet werden, die Entscheidungen über Menschen beeinflussen oder sensible Daten verarbeiten.
4. Interne Regeln festlegen
Eine KI-Richtlinie kann definieren, welche Tools erlaubt sind, welche Daten verarbeitet werden dürfen und wann eine menschliche Kontrolle notwendig ist.
5. Mitarbeitende sensibilisieren
Wer KI nutzt, sollte zumindest deren grundlegende Möglichkeiten, Grenzen und Risiken kennen.
Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?
Grundsätzlich ja.
Nicht allein die Unternehmensgröße entscheidet darüber, ob der AI Act relevant ist. Entscheidend sind vor allem die verwendeten KI-Systeme und deren Einsatzzweck.
Für viele kleine und mittlere Unternehmen dürfte deshalb zunächst eine einfache Frage im Mittelpunkt stehen:
Welche KI nutzen wir bereits – und wissen wir, wie sie eingesetzt wird?
Fazit: Erst Überblick schaffen, dann handeln
Der EU AI Act betrifft nicht nur große Technologieunternehmen oder Entwickler eigener KI-Systeme.
Auch Unternehmen, die ChatGPT, Copilot, KI-Chatbots oder andere KI-Lösungen im Arbeitsalltag einsetzen, sollten sich mit den neuen Vorgaben beschäftigen.
Besonders wichtig sind aktuell Transparenz, KI-Kompetenz und klare interne Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Der erste Schritt muss dabei nicht kompliziert sein. Unternehmen sollten zunächst drei Fragen beantworten:
Welche KI-Systeme nutzen wir?
Wofür setzen wir sie ein?
Welche Regeln und Risiken ergeben sich daraus?
Wer hier frühzeitig Klarheit schafft, kann künstliche Intelligenz weiterhin sinnvoll nutzen und gleichzeitig die Anforderungen des AI Acts im Blick behalten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Welche Vorgaben im konkreten Fall gelten, hängt vom jeweiligen KI-System und dessen Verwendungszweck ab.


